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Neuigkeiten für französische Grenzgänger, die in Deutschland/Belgien arbeiten

Nach einer Vorschrift vom 06. Januar 2010 (Vorschrift 5 F-1-10 vom 06. Januar 2010, beschieden von der Direction Générale des Finances Publiques (Generaldirektion für öffentliche Finanzen)) haben Grenzgänger von nun an die Möglichkeit, die von ihnen getätigten Überstunden von der Steuer befreien zu lassen.

In untenstehendem Dokument finden Sie die Geltungsbedingungen dieser Maßnahme.

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