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BVerfG hat entschieden: Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze - nicht nur für Kinder

Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung, denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert Hilfebedürftigen materielle Voraussetzungen zu, die für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31.12.2010 eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.

BVerfG, Urteil v. 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09,1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

(Quelle: dpa / Haufe Online-Redaktion)

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